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WRP 2015, 905
OLG Düsseldorf 
Markenrecht: Einstweilige Maßnahmen des Gemeinschaftsmarkenrechts bei Aussetzung des Verfahrens (Beschluss vom 19.05.2015, I-20 U 30/14)

Art. 104 Abs. 3 GMV gestattet dem Gericht, bei der Aussetzung eines auf eine Gemeinschaftsmarke gestützten Verletzungsverfahrens wegen eines Nichtigkeitsverfahrens gegen diese Marke von Amts wegen die von ihm für angemessen erachteten Maßnahmen zu treffen, auch wenn sie nach nationalem Zivilprozessrecht nicht vorgesehen sind.

OLG Düsseldorf, WRP 2015, 905-906 (Beschluss vom 19.05.2015, I-20 U 30/14)

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