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WRP 2013, 1383
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Benutzungsrecht an Geschmacksmuster als Einwand gegenüber Vorwurf der Markenverletzung (Urteil vom 06.06.2013, 6 U 31/12)

Die zusätzlich zu einer Wortmarke auf dem Ziffernblatt einer Armbanduhr verwendete Abkürzung „F.T.C.“ stellt eine markenmäßige Benutzung dar; sie wird insbesondere vom angesprochenen Verkehr nicht als beschreibender Hinweis („Financial Time Control“) verstanden.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2013, 1383-1386 (Urteil vom 06.06.2013, 6 U 31/12)

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