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K&R 2022, 451
OLG Frankfurt a. M. 
Kein Schadensersatzanspruch bei versehentlicher E-Mail an unbefugten Dritten (Urteil vom 02.03.2022, 13 U 206/20)

Die Übermittlung der E-Mail-Nachricht mit den enthaltenen personenbezogenen Daten des Klägers an einen in das Bewerbungsverfahren nicht eingebundenen Dritten stellt eine unrechtmäßige Verarbeitung der Daten in Form der “Offenlegung durch Übermittlung” dar. Die Voraussetzungen für einen Geldentschädigungsanspruch in Bezug auf einen immateriellen Schaden liegen allerdings nicht vor, …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2022, 451-455 (Urteil vom 02.03.2022, 13 U 206/20)

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