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WRPL 2016, 1
LG Landshut 
Grundbetrag (Urteil vom 21.09.2016, 1 HK O 954/16)

Die Werbung allein mit dem Grundbetrag verstößt gegen § 19 FahrlG, weil es nicht ausreichend ist, lediglich diesen einzelnen Betrag zu bewerben, ohne gleichzeitig auch das Entgelt für die Fahrstunde zu 45 Minuten und das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung anzugeben.

LG Landshut, WRPL 2016, Heft 12, Online, - (Urteil vom 21.09.2016, 1 HK O 954/16)

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