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WRPL 2016, 1
OLG Frankfurt a. M. 
Irreführung über Kennzeichnungspflicht für gefährliche Gemische nach der CLP-VO (Urteil vom 07.07.2016, 6 U 227/15)

Die Werbung mit der Kennzeichnungsfreiheit von Reinigungsprodukten ist irreführend, wenn es sich um gefährliche Gemische im Sinne der CLP-VO handelt; unter diesen Umständen ist auch das Angebot dieser Mittel ohne die erforderliche Kennzeichnung unlauter.

OLG Frankfurt a. M., WRPL 2016, Heft 12, Online, - (Urteil vom 07.07.2016, 6 U 227/15)

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