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WRP 2013, 399
OLG Köln 
Glücksspielrecht/Wettbewerbsrecht: Bundesweites Glücksspielverbot im Internet (Urteil vom 30.11.2012, 6 U 114/10)

Der Glücksspielstaatsvertrag a. F. gilt derzeit in NRW fort (im Anschluss an BGH GRUR 2012, 201 [= WRP 2012, 966] – „Poker im Internet“).

OLG Köln, WRP 2013, 399 (Urteil vom 30.11.2012, 6 U 114/10)

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