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K&R 2019, 52
Hanseatisches OLG Hamburg 
Datenschutzverletzung kann Wettbewerbsverstoß darstellen (Urteil vom 25.10.2018, 3 U 66/17)

Weder die RL 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) noch die VO (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) enthalten ein abgeschlossenes Sanktionssystem und stehen deshalb der Klagbefugnis von Wettbewerbern nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen entgegen.

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2019, 52-57 (Urteil vom 25.10.2018, 3 U 66/17)

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