R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
K&R 2019, 51
OLG Frankfurt a. M. 
Vermeidung einer Irreführungsgefahr durch Sternchenzusatz (Urteil vom 08.11.2018, 6 U 77/18)

Die Verbraucher werden mit der Werbung nicht über die flächendeckende Verfügbarkeit einer Datenübertragungsrate von bis zu 500Mbit/s in die Irre geführt. Eine Täuschung der Verbraucher wird durch die Auflösung des Sternchenhinweises, die sich im gleichen Kasten wie der Verfügbarkeitshinweis findet, nahezu ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2019, 51-52 (Urteil vom 08.11.2018, 6 U 77/18)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Kommunikation & Recht zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Kommunikation & Recht, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats