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WRPL 2015, 1
OLG Köln 
Bildzeichen auf Arzneimittelverpackung (Urteil vom 12.06.2015, 6 U 188/14)

Die Abbildung einer “Wiese mit stilisierten Pollen” auf der Umverpackung eines Arzneimittels zur Anwendung am Auge u. a. bei Heuschnupfen stellt eine nach § 10 Abs. 1, S 5 AMG zulässige weitere Angabe ohne werblichen Überschuss dar. Die Abbildung transportiert den Verwendungszweck und ist als unterstützende Kommunikation einer Pflichtangabe zulässig.

OLG Köln, WRPL 2015, Heft 11, Online, - (Urteil vom 12.06.2015, 6 U 188/14)

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