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NUR 2016, 56
Ludwigs 
Anmerkung zum Beschluss des LG Berlin vom 3. September 2015 – Az. 20 O 203/14 zu LG Berlin, Beschluss vom 03.09.2015, 20 O 203/14

Prof. Dr. Markus Ludwigs*Der Verfasser hat 2013 im Auftrag der DB Netz AG ein Gutachten zur Unionsrechtskonformität der Anwendung von § 315 BGB auf Infrastrukturnutzungsentgelte erstellt, das 2014 unter dem Titel „Zivilgerichtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB und europäisches Eisenbahnregulierungsrecht“ als Monographie publiziert wurde. Die vorliegende Anmerkung beruht nicht auf einer gutachtlichen Stellungnahme.…

Ludwigs, N&R 2016, 56-59

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