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STB 2008, 110
BFH 
Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften ist Arbeitslohn ([unbekannt] vom 17.01.2008, VI R 26/06)

Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht imüberwiegend eigenbetrieblichen Interesse.

BFH, StB 2008, 110 ([unbekannt] vom 17.01.2008, VI R 26/06)

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