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STB 2009, 422
BFH 
Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung – Beitreibungsersuchen kein Verwaltungsakt – Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/44/EG – Rechtsschutz – Abgrenzung zwischen Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation ([unbekannt] vom 21.07.2009, VII R 52/08)

§ 63 Abs. 1 FGO bestimmt ohne Ansehen des rechtlichen Inhalts des streitigen Rechtsverhältnisses, wer zu verklagen ist, d.h. die Prozessführungsbefugnis. Davon zu unterscheiden ist die Sach- oder Passivlegitimation, die die Frage beantwortet, ob der Beklagte nach dem materiellen Recht auch der Anspruchsverpflichtete ist.

BFH, StB 2009, 422 ([unbekannt] vom 21.07.2009, VII R 52/08)

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