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STB 2008, 109
BFH 
Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm ([unbekannt] vom 08.11.2007, IV R 24/05)

Ein Landwirt, der auch einen Gewerbebetrieb für Klärschlammtransporte unterhält, erzielt mit den Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm auch insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus Landwirtschaft, als er den Klärschlamm mit Maschinen des Gewerbebetriebs auf selbstbewirtschafteten Feldern ausbringt.

BFH, StB 2008, 109 ([unbekannt] vom 08.11.2007, IV R 24/05)

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