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STB 2008, 109
BFH 
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen – Steuerschädliche Darlehensverwendung ([unbekannt] vom 12.09.2007, VIII R 12/07)

Für die Frage der Steuerschädlichkeit wegen Übersicherung ist nicht auf den Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung abzustellen, sondern auf die in den Anzeigen nach § 29 Abs. 1 EStDV „eingesetzten Versicherungsansprüche“, d.h. auf den Nominalbetrag der Versicherung.

BFH, StB 2008, 109 ([unbekannt] vom 12.09.2007, VIII R 12/07)

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