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STB 2025, 216
OLG Stuttgart 
Verletzung steuerrechtlicher Pflichten i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SchwarzArbG (Urteil vom 30.04.2025, 3 U 110/24)

Eine unangemessene rechtliche Gestaltung im Sinne des § 42 Abs. 2 Satz 1 AO kann nicht mit einer Verletzung steuerlicher Pflichten im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SchwarzArbG gleichgestellt werden.

OLG Stuttgart, StB 2025, 216-229 (Urteil vom 30.04.2025, 3 U 110/24)

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