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STB 2025, 212
Jakubiak/Schmittmann 
Steuerverfahrensrecht: Keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Halten von gespendeten Token oder Kryptowährungen

Kryptowährungen sind längst mehr als nur ein Nischenphänomen, mit dem hohe Gewinne erwirtschaftet werden können. Doch was passiert, wenn gemeinnützigen Vereinen Kryptowährungen oder Token gespendet werden und sie damit Gewinne erzielen könnten? Wie kann ein gemeinnütziger Verein es verhindern, durch das Halten der gespendeten Kryptowährungen oder Token, die Gemeinnützigkeit zu verlieren?

Jakubiak/Schmittmann, StB 2025, 212-215

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