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STB 2008, 351
BFH 
Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35 EStG verfassungsmäßig – keine Vor- oder Rücktragsmöglichkeit analog § 34f EStG – Gebot der Folgerichtigkeit – Beschwer bei Klage gegen Nullbescheid – Anpassung des Klageantrags an Änderungsbescheid im Revisionsverfahren ([unbekannt] vom 23.04.2008, X R 32/06)

Entsteht bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb infolge eines Verlustabzugs gemäß § 10d EStG in Zusammenhang mit der Steuerermäßigung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Steuerpflichtige nicht die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe desverfallenden Anrechnungsbetragsbeanspruchen.

BFH, StB 2008, 351 ([unbekannt] vom 23.04.2008, X R 32/06)

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