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STB 2007, 247
BFH 
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für „erledigt“ erklärte Zahlungsaufforderung ([unbekannt] vom 28.11.2006, VII R 3/06)

Ist die Frist der Zahlungsverjährung durch eine Zahlungsaufforderung des FA unterbrochen worden, steht es nicht in der Macht des FA, die Unterbrechungswirkung durch einen actus contrarius (hier: Erklärung als „erledigt“) zu beseitigen.

BFH, StB 2007, 247 ([unbekannt] vom 28.11.2006, VII R 3/06)

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