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STB 2009, 297
BFH 
Umlagen und Nebenentgelte des Mieters im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen – Unzulässigkeit des Antrags, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, im Revisionsverfahren ([unbekannt] vom 14.05.2009, IV R 47/07)

Umlagen und Nebenentgelte, die ein Landwirt mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als Vermieter einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung zusätzlich zur Grundmiete vereinnahmt, sind in die Berechnung des Durchschnittssatzgewinns einzubeziehen.

BFH, StB 2009, 297 ([unbekannt] vom 14.05.2009, IV R 47/07)

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