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STB 2009, 298
BFH 
Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL – Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten beim Arbeitnehmer – Beitragszahlungen des Arbeitgebers an umlagenfinanziertes Versorgungssystem als Arbeitslohn – Vermeidung einer Doppelbesteuerung ([unbekannt] vom 07.05.2009, VI R 37/08)

Fällt ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL bei Eintritt des Versicherungsfalles von einem Anspruch auf Versorgungsrente auf einen niedrigeren Anspruch auf Versicherungsrente zurück, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn.

BFH, StB 2009, 298 ([unbekannt] vom 07.05.2009, VI R 37/08)

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