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STB 2022, 223
FG Sachsen 
Sächsisches FG: Virtuelle Automatensteuer nach dem RennwLottG (Beschluss vom 21.04.2022, 8 V 92/22)

Die Belegung sämtlicher Spieleinsätze mit der Virtuellen Automatensteuer i. H. v. rund 5 % verstößt nicht deshalb gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie sich nicht an der im Spielverhalten der Verbraucher zum Ausdruck kommenden besonderen Leistungsfähigkeit des Spielers ausrichtet.

FG Sachsen, StB 2022, 223-232 (Beschluss vom 21.04.2022, 8 V 92/22)

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