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STB 2009, 98
BFH 
Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen – Kein Vorliegen eines Scheingeschäftes – Einkünfteerzielungsabsicht – Einkommensverwendung – Auskehrungsanspruch schließt Werbungskostenabzug aus ([unbekannt] vom 20.01.2009, IX R 34/07)

Auch bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen wird eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbare sonstige Leistung erbracht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 27. 6. 2006 – IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).

BFH, StB 2009, 98 ([unbekannt] vom 20.01.2009, IX R 34/07)

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