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STB 2009, 98
BFH 
Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung der Handwerkerrechnung – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ungleichbehandlung unbarer und barer Zahlungen ([unbekannt] vom 20.11.2008, VI R 14/08)

Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG inseinerim Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung aus.

BFH, StB 2009, 98 ([unbekannt] vom 20.11.2008, VI R 14/08)

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