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STB 2019, 287
FG Baden-Württemberg 
Leistungsort bei Vermittlung von Sportwetten an eine belgische Gesellschaft ([unbekannt] vom 09.05.2019, 1 K 412/17)

Kann der Unternehmer nicht nachweisen, dass er seine Vermittlungsleistungen im Ausland erbracht hat, richtet sich der Ort der Leistung nach dem inländischen (hier § 3a Abs. 2 S. 1 UStG) Empfängerort.

FG Baden-Württemberg, StB 2019, 287 ([unbekannt] vom 09.05.2019, 1 K 412/17)

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