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STB 2019, 287
FG Hessen 
Keine Minderung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage durch Zahlungen an ein Kreditinstitut mit 0-Prozent Finanzierung ([unbekannt] vom 12.02.2019, 1 K 384/17)

Die Lieferung der finanzierten Waren und die Übernahme der durch deren Finanzierung entstandenen Kosten durch den Unternehmer stellt eine einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung dar, so dass durch die Einschaltung eines Dritten keine Minderung der Bemessungsgrundlage eintritt.

FG Hessen, StB 2019, 287 ([unbekannt] vom 12.02.2019, 1 K 384/17)

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