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STB 2019, 251
BFH 
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von „LOF.Sattelzugmaschinen“ ([unbekannt] vom 21.02.2019, III R 20/18)

Seit dem VerkehrStÄndG vom 5.12.2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 AO dar.

BFH, StB 2019, 251 ([unbekannt] vom 21.02.2019, III R 20/18)

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