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STB 2019, 251
BFH 
Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz ([unbekannt] vom 21.03.2019, III R 30/18)

Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 13.4.2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl. II 2011, 944, und vom 8.9.2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl. II 2012, 149).

BFH, StB 2019, 251 ([unbekannt] vom 21.03.2019, III R 30/18)

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