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STB 2007, 244
BFH 
Kein Rücktrag des nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 übergegangenen verbleibenden Verlustvortrags ([unbekannt] vom 20.12.2006, I R 41/06)

Der Eintritt der übernehmenden Körperschaft in einen verbleibenden Verlustvortrag der übertragenden Körperschaft nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 ermöglicht der übernehmenden Körperschaft nicht die Nutzung des übergegangenen Verlustvortrags im Wege des Verlustrücktrags (Bestätigung von Tz. 12.16 des BMF-Schreibens v. 25. 3. 1998, BStBl. I 1998, 268).

BFH, StB 2007, 244 ([unbekannt] vom 20.12.2006, I R 41/06)

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