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STB 2008, 392
BFH 
Fortsetzungsfeststellungsklage – kein berechtigtes Interesse bei angestrebter Schadensersatzklage allein zum Ersatz (außer)gerichtlicher Verfahrenskosten – Vorrang des FGO-Kostenrechts – Erstattung vorgerichtlicher Kosten nach FGO und ZPO – keine Zurückverweisung bei Revision gegen Sachentscheidung des FG über unzulässige Klage ([unbekannt] vom 22.07.2008, VIII R 8/07)

Ein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO besteht nicht, wenn der Kläger die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen die Behörde allein wegen der durch den Finanzrechtsstreit und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren verursachten Kosten beabsichtigt.

BFH, StB 2008, 392 ([unbekannt] vom 22.07.2008, VIII R 8/07)

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