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STB 2008, 392
BFH 
Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemburgischen Betriebsstätte nach Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg – Bindung des BFH an Tatsachenfeststellungen des FG auch bei „Bestätigung“ eines Sachverhalts vor dem EuGH ([unbekannt] vom 17.07.2008, I R 84/04)

Verluste einer luxemburgischen Betriebsstätte sind nach Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 DBA-Luxemburg im deutschen Stammhaus auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. prinzipiell nicht abzugsfähig. Sie werden ebenso wie entsprechende Gewinne von der inländischen Besteuerungsgrundlage ausgenommen.

BFH, StB 2008, 392 ([unbekannt] vom 17.07.2008, I R 84/04)

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