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STB 2007, 244
BFH 
Auflösung von passiven Ausgleichsposten bei Beendigung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft, Bildung von Gewohnheitsrecht ([unbekannt] vom 07.02.2007, I R 5/05)

Veräußert der Organträger seine Beteiligung an der Organgesellschaft, ist ein bei ihm vorhandener besonderer passiver Ausgleichsposten erfolgsneutral aufzulösen (entgegen Abschn. 59 Abs. 5 KStR 1995; R63 Abs. 3 KStR 2004).

BFH, StB 2007, 244 ([unbekannt] vom 07.02.2007, I R 5/05)

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