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RIW 2017, 443
EuGH 
Kontrolle der Einfuhr von Bargeld in die EU – Anmeldepflicht in der internationalen Transitzone von EU-Flughäfen (Urteil vom 04.05.2017, C-17/16)

Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 10. 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Anmeldepflicht in der internationalen Transitzone eines Flughafens eines Mitgliedstaats besteht.

EuGH, RIW 2017, 443-445 (Urteil vom 04.05.2017, C-17/16)

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