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RIW 2022, 792
BFH 
Keine Berufungsmöglichkeit auf das EU-Recht für Leistungen im Bereich des Sports (Urteil vom 21.04.2022, V R 48/20)

Art. 132 Abs. l Buchst. m MwStSystRL hat keine unmittelbare Wirkung, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Golfclub Schloss Igling vom 10. 12. 2020 – C-488/18, EU:C:2020:1013; Änderung der Rechtsprechung).

BFH, RIW 2022, 792 (Urteil vom 21.04.2022, V R 48/20)

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