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RIW 2017, 608
BGH 
Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach EuGVVO bzw. LugÜ – Bestimmung des Handlungsorts (Urteil vom 18.10.2016, VI ZR 618/15)

Zu den Voraussetzungen des Gerichtsstands des Handlungsorts einer unerlaubten Handlung i. S. d. Art. 5 Nr. 3 LugÜ II bzw. Art. 5 Nr. 3 EuGVVO.

BGH, RIW 2017, 608-610 (Urteil vom 18.10.2016, VI ZR 618/15)

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