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RIW 2008, 528
Leible/Lehmann 
Die Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (“Rom I”)

Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vom 17. 6. 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (“Rom I”) überführt das “Römische EWG-Übereinkommen vom 19. 6. 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht” (EVÜ) in eine EG-Verordnung. Sie wird zum 17. 12. 2009 geltendes Recht. Der nachfolgende Beitrag stellt den neuen europäischen Rechtsakt vor und erläutert seine wichtigsten Regelungen.…

Leible/Lehmann, RIW 2008, 528-544

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