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RIW 2007, 134
BGH 
Anwendbarkeit des RBerG auf vom Ausland aus erfolgende Rechtsdienstleistungen mit Wirkungen im Inland (Urteil vom 05.10.2006, I ZR 7/04)

Die Zulässigkeit einer aus dem Ausland erbrachten Rechtsdienstleistung, welche die Regelung des Rechtsverhältnisses von im Inland ansässigen Parteien betrifft (hier: Schuldenbereinigung nach §§ 305 ff. InsO), ist nach dem Rechtsberatungsgesetz zu beurteilen.

BGH, RIW 2007, 134-136 (Urteil vom 05.10.2006, I ZR 7/04)

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