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RAW 2020, 163
BGH 
Zur substantiierten Darlegung eines Sachmangels (Beschluss vom 28.01.2020, VIII ZR 57/19)

Zur Überspannung der Substantiierungsanforderungen an die Darlegung des Vorhandenseins eines Sachmangels wegen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Dieselmotor (hier: Motorentyp OM 651).

BGH, RAW 2020, 163-166 (Beschluss vom 28.01.2020, VIII ZR 57/19)

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