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RAW 2021, 125
BGH 
Zur Wissenszurechnung im Falle sittenwidriger Schädigung (Urteil vom 08.03.2021, VI ZR 505/19)

Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB in Verbindung mit § 31 BGB setzt voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB persönlich verwirklicht hat. Über eine Wissenszusammenrechnung führt kein Weg zu dem für das Merkmal der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 826 BGB erforderlichen moralischen Unwerturteil. …

BGH, RAW 2021, 125-130 (Urteil vom 08.03.2021, VI ZR 505/19)

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