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RAW 2016, 79
OLG Hamm 
Sachmängel beim Kraftstofftank (Urteil vom 16.06.2015, 28 U 165/13)

Es stellt keinen Sachmangel dar, dass es bei einem Fahrzeug nicht möglich ist, das im Ausstattungskatalog angegebene Tankvolumen vollständig für den Fahrzeugbetrieb zu nutzen, sondern ca. 3,3 l Kraftstoff von den fahrzeugeigenen Pumpen nicht zu erreichen sind. Die Angabe der Größe des Kraftstofftanks ist aus der Sicht eines verständigen Käufers nicht mit der Menge des verfahrbaren Kraftstoffs gleichzusetzen.…

OLG Hamm, RAW 2016, 79-83 (Urteil vom 16.06.2015, 28 U 165/13)

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