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RAW 2017, 120
 
OLG Hamm: Zur Informationspflicht einer Fachwerkstatt hinsichtlich sicherheitsrelevanter Rückrufaktionen

Eine Werkstatt, die sich als Fachwerkstatt für eine bestimmte Marke bezeichnet, ist verpflichtet, sich über Rückrufaktionen aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel zu informieren. Dies gilt nach Ansicht der Richter des OLG Hamm selbst im Rahmen der „kleinen Inspektion“ des betroffenen Fahrzeugs. Gerade im Fall von sog. „Grauimporten“ erhalte der Fahrzeughalter vom Hersteller keinen Hinweis auf Rückrufaktionen und sei daher auf die Überprüfung durch die Fachwerkstatt angewiesen. …

RAW 2017, 120

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