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RAW 2017, 120
 
LG Münster: Kein Rücktritt bei leichten Betriebsgeräuschen ohne Verdacht eines Defekts

Das LG Münster hat in seinem Urteil vom 15. 11. 2016 entschieden, dass Betriebsgeräusche bei einem bestimmten Fahrbereich dann nicht als erheblicher Mangel eines Fahrzeugs im Rahmen eines Rücktrittsrecht in Betracht kommen, wenn diese Geräusche nicht übermäßig laut sind und nicht wenigstens den Verdacht eines damit korrespondierenden technischen Defekts begründen. Damit wies es die Klage eines Fahrzeugeigentümers ab, …

RAW 2017, 120

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