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RAW 2018, 70
LG Limburg 
Aufklärungspflicht des Händlers hinsichtlich der Mietwageneigenschaft (Urteil vom 09.06.2017, 2 O 197/16)

Jedenfalls ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler muss vor Kaufvertragsschluss über die Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens aufklären, da es sich insofern um einen preisbildenden Faktor handelt. Der Verkäufer kann sich insofern auch regelmäßig nicht auf einen den Vorsatz ausschließenden Rechtsirrtum berufen.

LG Limburg, RAW 2018, 70-73 (Urteil vom 09.06.2017, 2 O 197/16)

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