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NUR 2016, 48
BVerfG 
Verhältnis von Eisenbahnentgeltregulierung und zivilrechtlicher Billigkeitskontrolle (Beschluss vom 08.10.2015, 1 BvR 137/13)

Die zivilgerichtliche Billigkeitskontrolle von Eisenbahninfrastrukturentgelten nach § 315 BGB steht in einem Konkurrenzverhältnis zu deren regulierungsrechtlicher Kontrolle, so dass nicht undenkbar erscheint, dass sie aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben des Eisenbahnregulierungsrechts außer Anwendung bleiben muss.

BVerfG, N&R 2016, 48-51 (Beschluss vom 08.10.2015, 1 BvR 137/13)

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