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NUR 2016, 43
BVerwG 
Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur (Urteil vom 11.11.2015, 6 C 58.14)

Nach § 14 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 AEG steht Unternehmen, die Güter durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen befördern lassen wollen (Verladern), das Recht zu, selbst mit einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen Verträge über die Nutzung seines Schienennetzes zu schließen, was auch nicht durch die betreffenden Schienennetz-Benutzungsbedingungen ausgeschlossen werden kann.

BVerwG, N&R 2016, 43-48 (Urteil vom 11.11.2015, 6 C 58.14)

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