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NUR 2016, 185
OLG Celle 
Aussetzung eines Rechtsstreits um Trassenentgelte (Beschluss vom 14.03.2016, 13 W 3/16 (Kart))

Es ist weder willkürlich noch ermessensfehlerhaft, einen Zivilrechtsstreit um Rückzahlung von Trassennutzungsentgelten wegen angeblicher Unbilligkeit i. S. v. § 315 BGB mit Blick auf das Vorabentscheidungsersuchen des LG Berlin vom 3. September 2015 (zum Az. 20 O 203/14) auszusetzen.

OLG Celle, N&R 2016, 185-188 (Beschluss vom 14.03.2016, 13 W 3/16 (Kart))

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