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ZLR 2022, 247
VGH München 
5. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – “fehlerhafte Risikoanalyse” (Beschluss vom 21.08.2021, 20 CS 21.688)

Bei § 39 Abs. 7 LFGB handelt es sich um eine prozessuale Vorschrift, die auch dann gilt, wenn Rechtsgrundlage der Maßnahme Art. 138 Abs. 2 Verordnung (EU) 2017/625 ist.

VGH München, ZLR 2022, 247-256 (Beschluss vom 21.08.2021, 20 CS 21.688)

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