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K&R 2021, 133
LG Bonn 
Bußgeldhöhe bei unzureichenden Datenschutzmaßnahmen in Callcenter (Urteil vom 11.11.2020, 29 OWi 1/20)

Die Betroffene hat gegen Datenschutzvorgaben verstoßen, indem sie es im Regelfall in ihren Callcentern ausreichen ließ, dass durch die Callcenter-Agenten zur Authentifizierung des Anrufers Name und Geburtsdatum abgefragt wurden.

LG Bonn, K&R 2021, 133-138 (Urteil vom 11.11.2020, 29 OWi 1/20)

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