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K&R 2022, 837
BVerfG 
Übermittlung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz zur Gefahrenabwehr (Beschluss vom 28.09.2022, 1 BvR 2354/13)

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG erstreckt sich nicht nur auf die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder, sondern auch auf die der Länder untereinander. Sie umfasst hingegen nicht die Regelung der Zusammenarbeit zwischen Behörden desselben Landes.

BVerfG, K&R 2022, 837-838 (Beschluss vom 28.09.2022, 1 BvR 2354/13)

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