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K&R 2016, 617
OLG Hamm 
polizei-jugendschutz.de: Namensschutz für Behördenbezeichnung “Polizei” (Urteil vom 20.05.2016, 12 U 126/15)

Der Begriff “Polizei” beinhaltet eine eindeutige Zuordnung zu den Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Als Behördenbezeichnung genießt der Begriff Namensschutz nach § 12 BGB. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Hamm, K&R 2016, 617-619 (Urteil vom 20.05.2016, 12 U 126/15)

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