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K&R 2016, 619
OLG München 
Markenrechtsverletzung durch Suchmaschinen-Algorithmus mit Konkurrenzprodukten (Urteil vom 12.05.2016, 29 U 3500/15)

Der beklagte Plattformanbieter hat das klägerische Zeichen benutzt, indem er das Ergebnis seiner Internetsuchmaschine dahingehend beeinflusst hat, dass als Ergebnis des Auswahlverfahrens bei Eingabe des Zeichens auch Angebote von Fremdprodukten erscheinen. Er kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass keine Benutzung durch ihn erfolge, weil die Nutzer die Marke selbst eingäben und die Trefferliste nur das Ergebnis eines Algorithmus sei, …

OLG München, K&R 2016, 619 (Urteil vom 12.05.2016, 29 U 3500/15)

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